Schüler und Lehrer haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.
Stört ein Schüler/eine Schülerin im Unterricht, so kann er/sie in der Regel – nach einer Verwarnung – in die Auszeit geschickt werden.
Nach einem Bericht, einem Gespräch und einer Wiedergutmachung (Entschuldigung) kann er/sie wieder am Unterricht teilnehmen.
Der Vorfall wird schriftlich vom Leiter der Auszeit festgehalten. Nach dreimaligem Aufenthalt in der Auszeit werden die Eltern benachrichtigt.
Ist es nötig einen Schüler in einem kürzeren Zeitraum mehrmals in die Auszeit zu schicken, so kann der Klassenlehrer einen Eintrag geben.