Langhansschule Beilstein
 
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SMV

 

SMV bedeutet „Schülermitverantwortung“ und nicht – wie irrtümlich oft angenommen – „Schülermitverwaltung“.
Der kleine aber feine Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen übertragen wurden. Wenn Schüler dagegen etwas „mitverantworten“, ergreifen sie selbst die Initiative für ihre Interessen. Somit haben sie erweiterte Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch dementsprechend mehr Pflichten.

Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt. Schüler können und sollen in der Schule mitbestimmen und mitgestalten.
Die Schülermitverantwortung (SMV) ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Schulleitung, Lehrern und Schülern sowie gleichzeitig Vertretung der Schülerinnen und Schüler an der Schule.
Die Schülervertretung hat das Recht auf Information seitens der Schulleitung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Sie übermittelt Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer und die Schulleitung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen oder die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen. Die Möglichkeit zur Mitbestimmung an der Schule ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung eines guten Schulklimas. Schüler haben mit der SMV eine Anlaufstelle, an die sie sich wenden können.

Schülermitverantwortung heißt nicht nur, sich gegenüber der Schule zu behaupten, sondern den Schulalltag – soweit Schülern dies möglich ist – mit zu gestalten. Und dazu werden Schülerinnen und Schüler gebraucht, die bereit sind, sich zu engagieren.

Eine Aufgabe bei der SMV zu übernehmen, bedeutet: Zeit zu investieren, für andere einzutreten, sich durchzusetzen, Gegenargumente zu verstehen.
Nicht jeder Schüler ist dazu bereit. Und nicht alle Eltern sind begeistert, wenn sie hören, dass ihr Kind dafür viel Zeit aufwendet. Doch werden hier Fertigkeiten gelernt, die auch im späteren Leben wichtig sind. Gelingt es, die Schülerinnen und Schüler für diese Aufgabe zu begeistern, entwickeln sie oft blühende und kreative Ideen. Der Freiraum dazu muss freilich von der Schulleitung gegeben werden. Das bedeutet, die Anliegen von Schülerinnen und Schülern ernsthaft zu prüfen. Auch wenn manche Ideen den Alltagsbetrieb in der Schule stören, sind sie oft dem Schulklima sehr zuträglich. Schülermitverantwortung bedeutet auch, Schüler und Schülerinnen tatsächlich in die Verantwortung zu nehmen. In einem harmonischen Miteinander aller am Schulbetrieb Beteiligten liegt eine große Chance. Ein gutes Schulklima wirkt sich auf jeden einzelnen Schüler aus. 

Die Schülersprecher werden von den Klassensprechern und ihren Stellvertretern für ein Schuljahr gewählt. Sie müssen selbst nicht Klassensprecher oder Stellvertreter sein.

Vertreter für die Schulkonferenz:

 

Jede Klasse wählt in den ersten vier Wochen nach Schulbeginn einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin.
Klassensprecher haben die Aufgabe, Wünsche oder Kritik an die Lehrkräfte heranzutragen. Sie können bei Lehrer-Schüler-Konflikten helfen. Oft sind sie auch an der Organisation von Klassenfeiern beteiligt.
Außerdem dienen sie als Bindeglied zwischen SMV und der Klasse. Sie wählen die Schülersprecher und den Verbindungslehrer. Wünsche der Klasse werden von ihnen in die Klassensprecherversammlung eingebracht. 

 
 

 

 
 
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Schulstr. 14
71717 Beilstein
Tel.: 07062-94030
Fax: 07062-940326
email: poststelle@ghwrs-beilstein.schule.bwl.de

Sprechzeiten Sekretariat
Frau Lautenschläger
Mo-Fr 7:30-11:30 Uhr